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Sportpauschale: TSV Rönsahl profitiert

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Gut 6.800 EUR erhält der TSV Rönsahl aus der Sportpauschale, die das Land NRW der Stadt Kierspe zur Verfügung stellt. Davon sollen sowohl die Tribüne als auch das Vereinsheim saniert werden. Auch wenn der Ausschuss dies mit großer Mehrheit beschloss, völlig einmütig ging es dabei nicht ab. Vor allem die Frage, inwieweit Vereinsheime gefördert werden dürfen, sorgte für Diskussionen.

Über die Details der Sitzung berichtet Stefan Mertens von Lokaldirekt:

Auf der Sitzung des Ausschusses für Sport und Jugend am Dienstag, 18. April, sorgte der Tagesordnungspunkt „Verwendung der Sportpauschale 2023“ für weiteren Diskussionsbedarf – vor allem die Frage, ob Vereinsheime förderfähig seien.

Dass laut Beschlussvorlage 12.000 Euro an die Vereine TV Berkenbaum (3.088,75 Euro für die Ausstattung der Umkleidekabinen), den Ländlichen Reit- und Fahrverein (2.080,65 Euro für die Dachabdichtung) und an den TSV Rönsahl (6.830,60 Euro für die Sanierung der Tribüne und die Sanierung des Vereinsheims) ausgezahlt werden soll, stand im Ausschuss kaum zur Disposition.

Was für Redebedarf sorgte: Laut der Sportföderrichtlinien der Stadt Kierspe sind Klub- oder Vereinsheime nicht förderfähig, weil diese oft für private Partys (wie etwa Geburtstagsfeiern) oder andere vereinsfremde Zwecke genutzt würden.

Im Mai 2009 hatten die Stadt Kierspe und der Stadtsportverband (SSV) eine Vereinbarung („Allianz für den Sport“) geschlossen, die eine Regelung vorsieht, nach der auch vereinseigene Sportstätten in die städtische Sportförderung mit einbezogen werden können. 2023 erhält die Stadt Kierspe vom Land eine Sportpauschale in Höhe von 60.000 Euro, von denen 12.000 Euro nach dem Haushaltsplan 2023 für die Weiterleitung an die Sportvereine zur Verfügung gestellt werden.

Bis zur maßgeblichen Antragsfrist (1. März 2023) waren vier Anträge bei der Stadt Kierspe eingegangen: Der TV Berkenbaum, der Ländliche Reit- und Fahrverein, der TSV Rönsahl und der MSF Tornado hatten finanzielle Unterstützung beantragt. Lediglich der Antrag vom MSF Tornado für den Einbau einer Toranlage auf dem Grundstück für die Absicherung der Verkaufs- und Lagerflächen wurde komplett abgelehnt. Beim Ländlichen Reit- und Fahrverein sprach sich das Gremium gegen eine Sanierung der Terrasse aus, da diese überwiegend als Außengastronomie und nicht für sportliche Zwecke genutzt werde.

Beim TSV Rönsahl wurde zunächst festgestellt, dass das Vereinsheims kein reines Clubhaus ist, aber dennoch regelmäßig für sportliche Zwecke genutzt werde (etwa zum Dartsport, als Physioraum sowie als Umkleideraum für die Schiedsrichter und die Gastmannschaft, Toilettennutzung während der
Spiele, regelmäßige Mannschaftsbesprechungen oder Gymnastiksport). Deshalb solle
die Sanierung des Vereinsheims mit 80 Prozent der Antragssumme bei der Förderung berücksichtig werden.

Holger Scheel (CDU) wies daraufhin, dass man sich einen „Interpretationsspielraum gönnen“ solle und bei einer unterschiedlichen Nutzung der Club- oder Vereinsheime klar sei, dass diese auch für „klub-ureigenste, typisch vereinsrelevante Tätigkeiten“ genutzt würden. Laut Ausschussvorsitzendem Ralf Erlhöfer würde das Heim zu „80 Prozent für sportliche Dinge“ genutzt und deshalb dementsprechend gefördert. Bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde der Beschluss mehrheitlich gefasst.

Siehe dazu auch: https://lokaldirekt.de/news/vereinsheime-nicht-foerderfaehig

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